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Dringender Rückruf von Rewe-Snack: Kann schwere Schäden am Verdauungstrakt hervorrufen – hna.de

Dringender Rückruf bei Rewe: Gefahr durch kontaminierte Snacks

Kartoffelsnacks wie Chips erfreuen sich großer Beliebtheit. Derzeit sollten Verbraucher jedoch Vorsicht walten lassen. Ein Produkt der Marke ja! von Rewe ist von einem Rückruf betroffen.

Kassel – Ein Wochenende zu Hause auf der Couch verbringen, einen spannenden Film anschauen und dabei genüsslich Snacks verzehren, gehört für viele zu den perfekten Freizeitbeschäftigungen. Doch momentan ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten: Die ja! Paprika Kartoffel-Sticks von Rewe könnten gesundheitsgefährdende Fremdkörper enthalten. Daher wird dringend von ihrem Konsum abgeraten.

Rückruf der Rewe-Kartoffel-Sticks

Der Hersteller Snäcky Knabbergebäck GmbH hat bekannt gegeben, dass die ja! Paprika Kartoffelsticks in der 125-Gramm-Packung wegen „vorbeugendem Verbraucherschutz“ zurückgerufen werden. Laut einer Mitteilung sind nur Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 11.04.2025 und der Chargennummer L0010087303 betroffen. Diese Angaben können Kunden auf der Rückseite der Verpackung finden.

Vom Konsum dieser Ware wird dringend abgeraten. Wie der Hersteller auf Anfrage von IPPEN.MEDIA bestätigt, ist von dem Rückruf nur das Bundesland Nordrhein-Westfalen betroffen. Eine kürzliche Rückrufaktion von Nudeln umfasste hingegen Supermärkte in ganz Deutschland.

Grund für den Rückruf: Mögliche Glasscherben im Produkt

Der Hersteller aus Hankensbüttel gibt an, dass eine Kontamination mit Fremdkörpern der Auslöser für die dringliche Lebensmittelwarnung ist. Es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Packungen des betroffenen Artikels Glasscherben vorhanden sind“. Auch eine Schokoladensorte von Aldi musste kürzlich aus demselben Grund zurückgerufen werden.

Der Verzehr solcher kontaminierten Produkte kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Laut dem Fachportal MSD Manual können Glassplitter und andere Fremdkörper nicht nur Verletzungen im Mund- und Rachenraum hervorrufen, sondern auch zu möglicherweise tödlichen Schäden im Verdauungstrakt führen. Zu denkbaren Konsequenzen zählen perforierte Magen- oder Darmwände, die innere Blutungen verursachen, oder Entzündungen der Bauchhöhle.

Die betroffene Ware wurde laut Herstellerangaben bereits aus den Regalen entfernt. Kunden, die das Produkt mit der betroffenen MHD und Chargennummer gekauft haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Auch bei bestimmten Süßigkeiten ist derzeit Vorsicht geboten.